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Bildungspaket (BuT) in Saarlouis
Nachhilfe über das Bildungspaket im Campus Lernstudio Saarlouis – wir helfen Ihnen beim Antrag und starten, sobald die Bewilligung da ist.
So läuft es in Saarlouis
Formular holen
Laden Sie das Formular Landkreis Saarlouis herunter oder holen Sie es bei uns im Studio ab. Bekommen Sie Bürgergeld vom Jobcenter, reicht die Seite „Lernförderung“. Bei Wohngeld, Kinderzuschlag u. a. füllen Sie zusätzlich den Hauptantrag aus.
Schule bestätigen lassen
Nehmen Sie das Formular mit in die Schule. Die Lehrkraft bestätigt, in welchen Fächern Ihr Kind Nachhilfe braucht.
Antrag beim Amt einreichen
Reichen Sie die ausgefüllten Unterlagen zusammen mit dem letzten Zeugnis und Ihrem aktuellen Leistungsbescheid (z. B. Bürgergeld, Wohngeld) beim Landkreis Saarlouis ein – persönlich, per Post oder per E-Mail. Dort wird über die Förderung entschieden.
Mit der Bewilligung zu uns
Sobald Sie die Bewilligung haben, kommen Sie damit zu uns – dann kann die Nachhilfe starten.
Zuständige Stelle: Landkreis Saarlouis, Bildung und Teilhabe, Industriestraße 14, 66740 Saarlouis · Tel. 06831 444-951999 · antrag-but@kreis-saarlouis.de
Mo, Di, Do, Fr 8:30–12:00 Uhr, Mi 7:30–12:00 und 13:30–16:30 Uhr, Termine auch nach Vereinbarung
Unsicher, welche Stelle zuständig ist oder wie Sie das Formular ausfüllen? Wir helfen Ihnen gerne dabei – rufen Sie uns einfach an oder kommen Sie vorbei.
Habe ich Anspruch?
Ihr Kind kann gefördert werden, wenn Sie eine dieser Leistungen bekommen:
- Bürgergeld (vom Jobcenter)
- Wohngeld
- Kinderzuschlag (von der Familienkasse)
- Sozialhilfe oder Grundsicherung
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
… und Ihr Kind geht zur Schule und ist jünger als 25 Jahre. Bezieht Ihr Kind eine Ausbildungsvergütung, ist keine Förderung möglich.
Genaue Voraussetzungen anzeigen
Leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 18. bzw. 25. Geburtstag, wenn sie selbst oder ihre Eltern Leistungen erhalten nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende / Bürgergeld), dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung bei Erwerbsminderung), dem Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag), dem Wohngeldgesetz oder dem Asylbewerberleistungsgesetz. Leistungen, die mit dem Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule verknüpft sind, können bis zum 25. Geburtstag beantragt werden.
Wann wird Nachhilfe gefördert?
Die Schule muss bestätigen, dass Ihr Kind die wesentlichen Lernziele (mindestens „ausreichend“) ohne Hilfe voraussichtlich nicht erreicht und dass Nachhilfe dabei helfen kann. Kostenlose Förderangebote der Schule gehen vor. Die Förderung wird für höchstens 6 Monate bewilligt.
Unsicher? Rufen Sie uns an – wir prüfen das gerne gemeinsam mit Ihnen.
Häufige Fragen
Was kostet mich die Nachhilfe?
Wird der Antrag bewilligt, übernimmt die zuständige Stelle die Kosten für die Lernförderung. Wir beraten Sie dazu gerne im persönlichen Gespräch.
Wie lange dauert die Bewilligung?
Das hängt von der zuständigen Stelle ab. Wir behalten Ihren Antrag im Blick und melden uns, sobald es Neuigkeiten gibt.
Muss ich den Antrag erneut stellen?
Die Förderung wird für einen bestimmten Zeitraum bewilligt – in der Regel für bis zu 6 Monate. Danach ist ein Folgeantrag mit einer neuen Bestätigung der Schule nötig – auch dabei helfen wir Ihnen.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Dann beraten wir Sie gerne zu anderen Möglichkeiten – zum Beispiel Nachhilfe ohne Vertrag mit Einzelstunden oder einer 11er-Karte.
Ihr Standort
Campus Lernstudio Saarlouis
Kaiser-Friedrich-Ring 16, 66740 Saarlouis
Mo–Fr 14:00–18:30 Uhr
06831 4881088
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Über Bewilligung oder Ablehnung entscheidet die zuständige Stelle – nicht das Campus Lernstudio.