Staatliche Förderung der Nachhilfe und außerschulischer Sprachförderung – Kostenübernahme durch das Bildungspaket
Hier finden Sie die Schritt für Schritt Anleitung zur Kostenübernahme des Nachhilfeunterrichtes und der außerschulischer Sprachförderung durch das Bildungspaket (BuT). Gerne beraten wir Sie persönlich, am Telefon (0800 – 6226 787), oder per Whatsapp Business (0681 – 9068774). Wir freuen uns auf Sie.
Leistungsberechtigt sind (Voraussetzungen):
Alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 18. beziehungsweise 25. Geburtstag, wenn sie selbst oder ihre Eltern eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:
- Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
- Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungen, die mit dem Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule verknüpft sind, können bis zum 25. Geburtstag beantragt werden. Es darf keine Ausbildungsvergütung bezogen werden.
Schritt 1:
Im Campus Lernstudio erhalten Sie das Formular “Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung“ – BLATT A sowie den “Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe” – BLATT B. Die Schule muss darauf bestätigen, dass Ihr Kind Nachhilfe benötigt. Sprechen Sie mit dem Klassenlehrer oder dem Fachlehrer ihres Kindes, in welchen Fächern dies zutrifft.
Die Unterlagen können auch hier ↓ heruntergeladen werden.
Schritt 2:
Kommen Sie mit diesem Formular und dem letzten Zeugnis Ihres Kindes zu uns und wir beraten gemeinsam, wie eine optimale Hilfe für Ihr Kind aussehen kann.
Schritt 3:
Wir erstellen ihre persönliche Anmeldung, helfen Ihnen bei der Antragstellung und leiten die Unterlagen an entsprechende Stelle (Jobcenter, Regionalverband, etc.) weiter.
Dann warten wir auf die Rückmeldung und können mit dem Unterricht beginnen…
Ralf Linzmeier
Ihr Ansprechpartner
Hinweis:
Es besteht kein Anspruch auf Leistungen. Campus Lernstudio ist nicht für die Bewilligung / Ablehnung zuständig oder verwantwortlich.