Nachhilfe übers Bildungspaket – egal, wo Sie wohnen
Ihr Jobcenter oder Amt ist nicht in Saarbrücken, Saarlouis oder Homburg? Kein Problem: Wir zeigen Ihnen, welche Stelle zuständig ist, helfen beim Antrag und starten mit der Nachhilfe, sobald die Bewilligung da ist.
Wo gebe ich den Antrag ab?
Geben Sie Ihren Wohnort ein – wir zeigen Ihnen, welche Stelle für das Bildungspaket zuständig ist.
Ihr Wohnort ist nicht dabei? Dann wenden Sie sich bei Bürgergeld an Ihr Jobcenter, sonst an die Stelle für Bildung und Teilhabe Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises – die Adresse steht meist auf Ihrem Bescheid. Unsicher? Rufen Sie uns an: 0681 9068774.
Hinweis: Die Wohnort-Suche ist ein kostenloser Service des Campus Lernstudio. Wir sind keine Behörde und gehören zu keinem Amt, Jobcenter oder Landkreis. Nutzung ohne Gewähr – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.
In 4 Schritten zur Nachhilfe übers Bildungspaket
Formular holen
Laden Sie unser Formular zum Ausfüllen herunter oder holen Sie es bei uns ab. Darin sind der Antrag und die Bestätigung der Schule. Hat Ihr Amt ein eigenes Formular, nehmen Sie einfach dieses.
Schule bestätigen lassen
Die Lehrkraft Ihres Kindes füllt die Bestätigung aus: in welchen Fächern und wie viele Stunden Nachhilfe nötig sind.
Beim zuständigen Amt einreichen
Geben Sie die Unterlagen mit dem letzten Zeugnis und Ihrem aktuellen Bescheid (z. B. Bürgergeld, Wohngeld) bei Ihrer zuständigen Stelle ab – persönlich, per Post oder per E-Mail.
Mit der Bewilligung zu uns
Mit der Bewilligung kommen Sie zu uns – in Saarbrücken, Saarlouis oder Homburg, wo es für Sie am besten passt. Dann geht es los.

Habe ich Anspruch?
Ihr Kind kann gefördert werden, wenn Sie eine dieser Leistungen bekommen:
- Bürgergeld (vom Jobcenter)
- Wohngeld
- Kinderzuschlag (von der Familienkasse)
- Sozialhilfe oder Grundsicherung
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
… und Ihr Kind geht zur Schule und ist jünger als 25 Jahre. Bezieht Ihr Kind eine Ausbildungsvergütung, ist keine Förderung möglich.
Genaue Voraussetzungen anzeigen
Leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 18. bzw. 25. Geburtstag, wenn sie selbst oder ihre Eltern Leistungen erhalten nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende / Bürgergeld), dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung bei Erwerbsminderung), dem Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag), dem Wohngeldgesetz oder dem Asylbewerberleistungsgesetz. Leistungen, die mit dem Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule verknüpft sind, können bis zum 25. Geburtstag beantragt werden.
Unsicher? Rufen Sie uns an – wir prüfen das gerne gemeinsam mit Ihnen.
Fragen zum Bildungspaket bei anderen Ämtern
Ich wohne nicht in Saarbrücken, Saarlouis oder Homburg – geht das trotzdem?
Ja. Entscheidend ist, dass Ihr zuständiges Amt die Nachhilfe bewilligt. Die Nachhilfe findet dann an dem Campus-Standort statt, den Sie am besten erreichen.
Was kostet mich die Nachhilfe?
Wird der Antrag bewilligt, übernimmt die zuständige Stelle die Kosten für die Lernförderung. Wir beraten Sie dazu gerne im persönlichen Gespräch.
Wie lange dauert die Bewilligung?
Das hängt von der zuständigen Stelle ab. Wir behalten Ihren Antrag im Blick und melden uns, sobald es Neuigkeiten gibt.
Muss ich den Antrag erneut stellen?
Die Förderung wird für einen bestimmten Zeitraum bewilligt. Danach ist ein Folgeantrag nötig – auch dabei helfen wir Ihnen.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Dann beraten wir Sie gerne zu anderen Möglichkeiten – zum Beispiel Nachhilfe ohne Vertrag mit Einzelstunden oder einer 11er-Karte.
Unsere Standorte: Saarbrücken · Saarlouis · Homburg · Übersicht Bildungspaket
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Über Bewilligung oder Ablehnung entscheidet die zuständige Stelle – nicht das Campus Lernstudio.
Wir helfen Ihnen beim Antrag
Kommen Sie vorbei oder melden Sie sich – an jedem unserer Standorte kümmern wir uns gemeinsam mit Ihnen um die Unterlagen.
Oder rufen Sie uns kostenlos an: 0800 6226787